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Schwangere genießen einen besonderern Kündigungsschutz

Vorab: Ihre Fragen zur Corona-Krise

Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Auswirkung von Corona-Krise und Covid-19 auf Schwangere im Arbeitsverhältnis am Ende dieser Seite. Bei Interesse scrollen Sie bitte nach unten.

Liebe Schwangere,

liebe Familienplaner,

 

für Schwangere besteht besonderer Kündigungsschutz. Es kommt vor, dass Arbeitgeber diesen umgehen wollen, indem sie behaupten, von der Schwangerschaft nichts gewusst zu haben. Hierauf kommt es selbstverständlich nicht an.

 

Übrigens: Beim Bewerbungsgespräch müssen Sie eine Schwangerschaft nicht angeben, selbst dann, wenn der Arbeitgeber hiernach fragt. Was anderes gilt nur in solchen Betrieben, die eine besondere Gefahr für Schwangere bergen. Das sind zum Beispiel Arbeitsplätze, die einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind.

 

Wir können hier nicht auf jede denkbare Konstellation eingehen. Eine persönliche Beratung für Ihren konkreten Fall ist unumgänglich.

 

Haben Sie Fragen? Dann profitieren Sie doch einfach von unserem guten Ruf. Die Telefonnummern finden Sie oben links.

Mit herz­li­chen Grü­ßen

Ihre

Ulrike Ludolf

Fach­an­wäl­tin für Ar­beits­recht

&

Sabine Hermann

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht

Ihre Rechtsanwälte in Marl, Kreis Recklinghausen

Fragen und Antworten zur Auswirkung der Corona-Krise

Dieser Service wird aktuell vorbereitet.

Ulrike Ludolf

Fachanwältin für Arbeitsrecht in Marl und Dorsten

Hallo, ich bin Ulrike Ludolf, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ich helfe Schwangeren im Falle einer Kündigung!

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Unser Wohlfühl-Service für Sie

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Ihr Team für Arbeitsrecht:

v.l.n.r. Rechtsanwälte Ludolf, Hermann und Werner

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