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Versorgungsausgleich zur Sicherung im Alter

Vorab: Ihre Fragen zur Corona-Krise

Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Auswirkung von Corona-Krise und Covid-19 auf den Versorgungsausgleich am Ende dieser Seite. Bei Interesse scrollen Sie bitte nach unten.

Mit dem Versorgungsausgleich sichern Sie sich für`s Alter ab

Was gleicht der Versorgungsausgleich aus?

Liebe Mandanten,

 

nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt, § 1587 BGB. Die Komplexität des Verfahrens zum Versorgungsausgleich ergibt sich schon alleine aus der Bestimmung, dass sich im deutschen Recht ein eigenes Gesetz hierzu findet: Das Versorgungsausgleichsgesetz, das 2009 in seiner derzeitigen Form in Kraft trat. In 54 Paraphen finden sich Rechtsgrundlagen für alle Eventualitäten und Fragen, die im Zuge eines Scheidungsverfahrens zur Folgesache Versorgungsausgleich auftreten können.

Ausgeglichen werden beim Versorgungsausgleich laut deutschem Recht dabei lediglich Positionen und Versorgungsansprüche -private oder gesetzliche-, die die Ehegatten während der Ehezeit erwarben. Die Ansprüche sind zwischen den getrenntlebenden Eheleuten zu gleichen Teilen aufzusplitten, sodass beide gleichermaßen von den Anwartschaften auf Altersvorsorge profitieren können. Der Versorgungsausgleich findet ebenfalls statt, wenn einer oder beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung bereits Leistungen aus der Rentenkasse erhalten.

Nach § 3 Abs. 1 VersAusglG ist als Beginn der Ehezeit der erste Monat der Eheschließung  und als Ende der letzte Tag des Monats vor der Rechtshängigkeit der Scheidung. Die Scheidung ist rechtshängig, wenn der Scheidungsantrag dem Antragsgegner zugestellt wurde. Eine Änderung der Ehezeit ist nicht möglich. Zum Beispiel: Peter und Johanna heiraten am 23.12.2004. Der Scheidungsantrag wurde Peter am 27.03.2015 zugestellt. Im Versorgungsausgleich ist die Ehe der beiden dann wie folgt definiert: 01.12.2004 und bis 31.03.2015.

 

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Mit herz­li­chen Grü­ßen

Sabine Hermann

&

Ulrike Ludolf

&

Silke Werner

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Fragen und Antworten zur Auswirkung der Corona-Krise

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Wem gehört was? Vermögensausgleich leicht gemacht

v.l.n.r Fachanwälte Ulrike Ludolf, Sabine Hermann und Silke Werner

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